Folgende Aufgaben als Hausmeister bestehen im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen.
Es werden aufsichtführende und pflegerische Arbeiten sowie einfach Instandhaltungsarbeiten übernommen, die nicht wesentlich zulassungspflichtig nach dem Handwerkerrecht sind. Darunter fallen im Allgemeinen einfache Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind. Deshalb beschränkt sich die Tätigkeit als Hausmeister im Wesentlichen darauf Störungen oder Schäden zu erkennen und zu beurteilen. Kleinere Störungen und Schäden zu beheben und zu entscheiden, ob ein Handwerksbetrieb beauftragt werden muss.
Da sich dieser Dienst in einem Tätigkeitsfeld bewegt wo es zu Überscheidungen mit zulassungspflichtigen handwerklichen Berufen kommen kann folgt eine kleine Aufstellung zwecks Konflicktvermeidung mit der Handwerksordnung. Gleichzeitig könne Sie ersehen welche Tätigkeiten vom Haus- und Gartenservice angeboten werden.
Aufsicht und Überwachung
- Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage
- Überwachung von Garagenanlagen
- Überwachung von Heizungsanlagen
- Begleitung von Handwerkern und Prüfdiensten
- Ablesen der Wasser- und Gasuhr sowie des Stromzählers
Pflege
- Reinigungsarbeiten
- Garten- und Landschaftspflege
( Rasenmähen, Unkraut entfernen, Hecke schneiden, Rasen und Blumen bewässern )
- Kehrdienst- Papier- und Abfallkörbe leeren
- Bodenrinnen, Fußroste und Wassreinläufen reinigen
- Kleine Elektroarbeiten ( tauschen von Lampen, Schalter und Steckdosen )
Instandsetzung
- Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
- Funktionsstörungen an Türschlössern beheben
- Auswechseln von Leuchtmitteln